Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen und Verkäufe

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

Leichter Twist: Light Twist Project Lighting, mit der CoC-Nummer 56255446.
Die andere Partei: Jede natürliche oder juristische Person, die eine Vereinbarung mit Light Twist eingeht.
Der Käufer: die andere Partei schließt einen Kaufvertrag mit Light Twist ab.
Der Kunde: Die andere Partei schließt eine Abtretungsvereinbarung mit Light Twist ab.
Das Bescheidene: die von Light Twist angefertigten und/oder zur Verfügung gestellten Themen, Zeichnungen, Modelle und Abbildungen im weitesten Sinne.

Artikel 2 Anwendbarkeit

1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Offerten von Light Twist und für alle Verträge, die zwischen Light Twist und der Gegenpartei geschlossen werden, für
soweit die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abweichen.
2. Die Anwendbarkeit von Einkaufs- und/oder anderen Bedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich abgelehnt.
3. Die Inanspruchnahme Dritter im Sinne von Artikel 4 Absatz 5 und Artikel 5 Absatz 5 berührt nicht die Gültigkeit und Ausschließlichkeit dieser Bedingungen, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
4. Die Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der Bestimmungen dieser Bedingungen berührt weder die Gültigkeit noch den Inhalt der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen.
5. Die Vereinbarung über die Gestaltung der Dokumente gilt als Abtretungsvertrag im Sinne von Artikel 7:400 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
6. Der Vertrag über den Kauf und die Lieferung von Waren gilt als Kaufvertrag im Sinne von Artikel 7:1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
7. Eine Vereinbarung, die beide in den Absätzen 5 und 6 genannten Arten von Vereinbarungen enthält, ändert nichts an der vorgenannten Tatsache, dass nur der darauf anwendbare rechtliche Rahmen und die in diesen Bedingungen speziell anwendbaren Bestimmungen für beide Vereinbarungen gelten, die getrennt zu betrachten sind.

Artikel 3 Angebote

1. Alle Angebote von Light Twist sind freibleibend, es sei denn, Light Twist hat eine Frist zur Annahme gesetzt.
2. Die Preise in den Angeboten und Offerten von Light Twist verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Kosten, die - nicht abschließend - aus Reise- und Unterbringungskosten sowie Versand- und Verwaltungskosten bestehen können. All dies, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
3. Die Annahme eines Angebots kann nur für die Gesamtheit der im Kostenvoranschlag oder Angebot genannten Leistungen und Lieferungen zum gesamten angegebenen Preis erfolgen. Eine Teilannahme bindet Light Twist nicht, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4. Die mit einem Angebot oder Kostenvoranschlag angegebenen Unterlagen sind so genau wie möglich, dienen jedoch nur zur Orientierung. Aus ihnen können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, Light Twist gibt etwas anderes an.

Artikel 4 Ausführung des Abtretungsvertrags

1. Die vereinbarte(n) Frist(en) für die Erstellung der Unterlagen dienen als Anhaltspunkt und sind keine strengen Fristen im Sinne von Artikel 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Erfüllt Light Twist seine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig innerhalb der vorgenannten Frist, muss der Auftraggeber Light Twist schriftlich in Verzug setzen und Light Twist eine angemessene Frist von mindestens zwei (2) Wochen zur Erfüllung der vorgenannten Verpflichtung einräumen.
2. Light Twist ordnungsgemäß und vollständig zur Verfügung gestellt worden sind, damit Light Twist seine Verpflichtungen aus dem Vertrag erfüllen kann.
3. Vereinbarte Fristen für die Erstellung von Unterlagen beginnen erst dann zu laufen, wenn der Auftraggeber Light Twist den Zugang zu den Räumlichkeiten der anderen Partei ermöglicht hat, der für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Light Twist angemessenerweise erforderlich ist.
4. Tritt eine der in den Absätzen zwei und drei beschriebenen Situationen ein, nachdem die Frist bereits begonnen hat, so wird die Frist, innerhalb derer Light Twist der Aufforderung nachkommen muss, im Verhältnis zu der entstandenen Verzögerung verlängert.
5. Light Twist ist es gestattet, ohne vorherige oder ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers Dritte mit der Ausführung (eines Teils) des Vertrags zu beauftragen.
6. Die Abtretungsvereinbarung beinhaltet eine Verpflichtung zur Leistung, also keine Verpflichtung zum Ergebnis, gegenüber Light Twist.

Artikel 5 Lieferung im Rahmen des Kaufvertrags

1. Die vereinbarte(n) Frist(en) für die Lieferung von Waren sind Richtwerte und keine strengen Fristen im Sinne von Artikel 6:83 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Wenn Light Twist seiner Verpflichtung aus dem Vertrag nicht oder nicht vollständig innerhalb dieser nicht verhängnisvollen Frist nachkommt, muss der Käufer Light Twist schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist von mindestens zwei (2) Wochen einräumen, um die vorgenannte Verpflichtung noch zu erfüllen.
2. Vereinbarte Fristen für die Lieferung von Waren beginnen erst zu laufen, wenn der Käufer Light Twist die Informationen, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit Light Twist seine Verpflichtung aus dem Vertrag erfüllen kann, korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.
3. Vereinbarte Fristen für die Lieferung von Waren beginnen erst dann zu laufen, wenn der Käufer Light Twist den Zugang zu den Räumlichkeiten der Gegenpartei ermöglicht hat, der für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Light Twist angemessenerweise erforderlich ist.
4. Tritt eine der in den Absätzen zwei und drei beschriebenen Situationen ein, nachdem die Frist bereits begonnen hat, so wird die Frist, innerhalb derer Light Twist der Aufforderung nachkommen muss, im Verhältnis zu der entstandenen Verzögerung verlängert.
5. Light Twist ist berechtigt, ohne vorherige oder ausdrückliche Genehmigung des Käufers, Dritte mit der Ausführung (eines Teils) des Vertrags zu beauftragen.
6. Dritte im Sinne des vorigen Absatzes sind ausdrücklich nicht der Installateur, d.h. die (juristische) Person, die für die Installation der gekauften Sachen verantwortlich ist. Mit diesem muss der Käufer einen gesonderten Vertrag abschließen.
7. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Geschäftssitz von Light Twist zu einem von Light Twist zu bestimmenden Zeitpunkt.
8. Wenn abweichend vom vorstehenden Absatz vereinbart wird, dass Light Twist die Lieferung der gekauften Waren übernimmt, gehen die Kosten der Lieferung vollständig zu Lasten des Käufers.
9. Unabhängig von der in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Lieferart geht die Gefahr für die Waren in dem Augenblick auf den Käufer über, in dem die Waren die Geschäftsräume von Light Twist verlassen.

Artikel 6 Eigentumsvorbehalt

1. Die Lieferung im Sinne des vorigen Artikels erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer seinen gegenüber dem Verkäufer bestehenden Verpflichtungen jederzeit vollständig nachkommt. Der hierin enthaltene Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die aus den gelieferten Waren hergestellten neuen Sachen und bezieht sich auf Forderungen aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags, gleich welcher Art, sowie auf Forderungen wegen Nichterfüllung des Vertrags, wozu auch Forderungen auf Schadenersatz und Erstattung von (außer-)gerichtlichen Kosten, Zinsen, Geldstrafen und Bußgeldern gehören.
2. Solange die im vorstehenden Absatz genannte aufschiebende Bedingung nicht eingetreten ist, ist der Käufer nicht befugt, die unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Ware zu veräußern, einem oder mehreren Dritten faktische Verfügungsgewalt über die Ware zu verschaffen (einen Rechtsakt zu setzen, der den Käufer dazu verpflichtet) oder die Ware zu belasten.
3. Der Käufer verpflichtet sich, gegebenenfalls auf Verlangen von Light Twist, die Forderungen, die aus der Veräußerung der von Light Twist an den Käufer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren an Dritte entstehen oder entstehen werden, an Light Twist abzutreten oder zu verpfänden. Die Wahl zwischen Abtretung und Verpfändung liegt bei Light Twist.
4. Light Twist ist berechtigt, das Vorbehaltseigentum und die damit verbundenen Rechte auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen, für die in diesem Fall die gleichen Rechte und Pflichten gelten.
5. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu versichern, und gibt Light Twist im Falle einer Zahlung das Recht auf die Zahlung aus dieser Versicherung.
6. Wie in Artikel 13 dieser Bedingungen festgelegt, unterliegt der Vertrag dem niederländischen Recht. Dies geschieht mit der Maßgabe, dass der Eigentumsvorbehalt, soweit er für Light Twist günstiger ist, nach der Einfuhr der betreffenden Waren in ein anderes Land in vollem Umfang und insbesondere auch in seinem Umfang dem Recht dieses Landes unterliegt.

Artikel 7 Zahlungen

1. Die Zahlung hat innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
2. Die im vorigen Absatz genannte Zahlungsfrist ist, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde, eine verhängnisvolle Frist.
3. Erfolgt die Zahlung durch die Gegenpartei nicht innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist, schuldet die Gegenpartei gemäß Artikel 6:119a in Verbindung mit Artikel 6:120 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ab dem spätesten Zeitpunkt der Zahlung gesetzliche Handelszinsen.
4. Die von der anderen Partei geleisteten Zahlungen werden zunächst von den entstandenen Zinsen und Kosten abgezogen.
5. Ein Vergleich durch die Gegenpartei ist unter keinen Umständen zulässig.
6. Eine Aussetzung der (Zahlungs-)Verpflichtungen durch die Gegenpartei ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 8 Bürgschaft

1. Jeder Meldung im Rahmen der Garantie muss die entsprechende Rechnung von Light Twist beigefügt werden.
2. Light Twist übernimmt keine Garantie für herkömmliche Lampen.
3. Die Folgen des Degradationsprozesses von LED-Lichtquellen sind unter keinen Umständen durch eine Garantie abgedeckt, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes
zugestimmt.
4. Led-Subpixel-Ausfälle von weniger als 1% bei RGB-in-One-Produkten sind unter keinen Umständen von der Garantie gedeckt, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich schriftlich etwas anderes.
zugestimmt.
5. Wenn und soweit eine Garantie gewährt wird, gilt diese Garantie niemals länger als der Zeitraum, in dem der Lieferant als die (juristische) Person, die den betreffenden Gegenstand an Light
Twist geliefert, garantiert.
6. Die gegebenen Garantien gelten ausdrücklich nicht, wenn die andere Partei:
a. ist standardmäßig auf Light Twist eingestellt;
b. den Liefergegenstand oder verwandte Gegenstände selbst repariert oder verändert hat oder reparieren oder verändern ließ;
c. das gelieferte Gut anderen als den nach allgemeinen Erfahrungsregeln für das Gut üblichen Bedingungen ausgesetzt hat;
d. die gelieferte Ware unsorgfältig behandelt wurde, mindestens aber entgegen den Anweisungen von Light Twist oder der Gebrauchsanweisung der Ware, oder;
e. die Mängel an der gelieferten Sache ganz oder teilweise auf staatliche oder künftige Vorschriften über die Art oder Qualität der verwendeten Materialien zurückzuführen sind.

Artikel 9 Haftung

1. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen von Light Twist gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Light Twist oder Personen, für die Light Twist haftet, zurückzuführen ist.
2. Zu den im vorigen Absatz genannten Personen gehört auf jeden Fall nicht der Installateur im Sinne von Artikel 5 Absatz 6. Die Tätigkeiten des Installateurs sind nicht (!) Teil der (Ausführung der) Geschäftstätigkeit von Light Twist und Light Twist kann weder auf der Grundlage von Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs noch auf der Grundlage von Artikel 6:171 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs für Fehler des Installateurs haftbar gemacht werden.
3. Wenn der Schaden in irgendeinem Umfang auf unrichtige Angaben der Gegenpartei zurückzuführen ist oder anderweitig auf Handlungen oder Unterlassungen der Gegenpartei zurückzuführen ist, wird die Haftung von Light Twist ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Light Twist haftet nicht für Schäden, weder teilweise noch vollständig, die sich aus den in Artikel 8 Absatz 6 genannten Umständen ergeben, und die Gegenpartei stellt Light Twist von jeglicher Schadensersatzpflicht gegenüber Dritten frei.
5. Wenn und soweit Light Twist die Haftung für erlittene Schäden übernimmt, ist diese Haftung, gleich aus welchem Grund, auf den Teil des Rechnungsbetrags beschränkt, der sich auf die gelieferte(n) Ware(n) oder die erstellten Dokumente bezieht.
6. Unbeschadet der Bestimmungen in den anderen Absätzen dieses Artikels ist Light Twist niemals verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die die Versicherungssumme übersteigen, sofern der Schaden durch eine von Light Twist abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
7. Falls Light Twist für einen Schaden haftet, ist diese Haftung immer auf direkte Personen- oder Sachschäden beschränkt. Der direkte Schaden ist die Folge eines Light Twist zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen. Für indirekte Schäden, einschließlich - nicht abschließend - Folgeschäden,
einschließlich Schäden durch Verspätungen, entgangenen Gewinn und Stagnationsschäden, ist Light Twist niemals haftbar.

Artikel 10 Geistiges Eigentum

1. Wenn und soweit anwendbar, liegen die Urheberrechte und andere Rechte an geistigem Eigentum an den Dokumenten nach dem Urheberrechtsgesetz, dem Benelux-Übereinkommen über geistiges Eigentum und allen anderen (europäischen) Gesetzen und Vorschriften bei Light Twist.
2. Der Gegenpartei ist es untersagt, die Unterlagen, die Gegenstand von Rechten des geistigen Eigentums sind, ohne die Zustimmung von Light Twist in irgendeiner Weise offenzulegen, zu vervielfältigen oder auszustellen.
3. Das Entfernen oder Verändern von Hinweisen auf Light Twist auf von Light Twist gelieferten oder zur Verfügung gestellten Dokumenten oder anderen Produkten ist der Gegenpartei nicht gestattet, es sei denn, Light Twist hat dies ausdrücklich genehmigt.
4. Light Twist behält sich das Recht vor, die bei der Ausführung der Arbeiten für die Gegenpartei gewonnenen Erkenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern keine vertraulichen (Geschäfts-)Informationen an Dritte weitergegeben werden.
5. Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, zur Ausfertigung der Dokumente berechtigt.
6. Der Auftraggeber darf nicht von den Unterlagen abweichen oder Änderungen vornehmen, es sei denn, er tut dies in Absprache mit Light Twist.
7. Der Auftraggeber darf den ausgeführten Entwurf ohne die vorherige Zustimmung von Light Twist weder ganz noch teilweise wiederholen. Light Twist kann seine Zustimmung an folgende Bedingungen knüpfen
Bedingungen, wie etwa die Zahlung einer angemessenen Gebühr. Light Twist wird seine Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigern.

Artikel 11 Änderung des Abkommens

1. Stellt sich während der Durchführung des Vertrags heraus, dass für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags Änderungen oder Ergänzungen erforderlich sind, so beraten sich die Parteien rechtzeitig, um eine Änderung des Vertrags zu vereinbaren.
2. Wenn Light Twist aufgrund gesetzlicher Vorschriften (oder anderer behördlicher Vorschriften) befugt oder verpflichtet ist, den vereinbarten Preis zu erhöhen, und Light Twist von dieser Befugnis Gebrauch macht, ist die Gegenpartei nicht berechtigt, den Vertrag aus diesem Grund aufzulösen.
3. Wenn Light Twist mit der Gegenpartei einen Festpreis vereinbart hat, ist Light Twist jederzeit berechtigt, den Preis zu erhöhen.
4. Wenn Light Twist den Preis gemäß dem vorigen Absatz erhöht und dies innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags geschieht und Absatz 2 keine Anwendung findet, ist die Gegenpartei, nur wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Betriebs handelt, berechtigt, den Vertrag mit Light Twist aufzulösen, es sei denn, Light Twist zeigt sich bereit, den Vertrag weiterhin für den ursprünglich vereinbarten Betrag auszuführen.
5. Wenn Light Twist den Preis gemäß Absatz 3 erhöht und dies innerhalb von drei (3) Monaten nach Abschluss des Vertrags geschieht und Absatz 2 keine Anwendung findet, ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag mit Light Twist aufzulösen, es sei denn, die Preiserhöhung ist die Folge von Preiserhöhungen bei dem/den Lieferanten von Light Twist und diese Erhöhung übersteigt 10% oder Light Twist zeigt sich bereit, den Vertrag für den ursprünglich vereinbarten Betrag auszuführen.
6. Wenn die Gegenpartei den Vertrag - aus welchem Grund auch immer - ändern möchte, muss sie Light Twist dies unverzüglich mitteilen. Light Twist kann einen solchen Wunsch jederzeit ablehnen, was ausdrücklich kein Grund für die Gegenpartei ist, den Vertrag aufzulösen.

Artikel 12 Auflösung

1. Light Twist kann die Vereinbarung inden auflösen:
- die Gegenpartei einer ihr obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt, wozu auch - nicht abschließend - die nicht rechtzeitige Zahlung oder Abnahme von Waren gehört;
- die andere Partei einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder gewährt bekommt oder einen Konkursantrag stellt oder für insolvent erklärt wird.
- Einem Antrag auf Kreditversicherung wird nicht oder nach Ansicht von Light Twist nicht in ausreichendem Umfang stattgegeben.
2. Wenn ein Mangel in der Erfüllung der Verpflichtungen in Bezug auf eine der Lieferungen durch die Gegenpartei Light Twist berechtigten Grund zu der Annahme gibt, dass ein erheblicher Mangel in Bezug auf künftige Lieferungen auftreten wird, kann Light Twist nach schriftlicher Mitteilung den Vertrag auflösen.
3. Im Falle der Auflösung des Vertrags wird alles, was Light Twist von der Gegenpartei aus welchem Grund auch immer fordern kann, sofort fällig und zahlbar.

Artikel 13 Anwendbares Recht

1. Auf den zwischen Light Twist und der Gegenpartei geschlossenen Vertrag sowie auf alle anderen Rechtsverhältnisse zwischen Light Twist und der Gegenpartei findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
Anwendung.
2. Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag oder anderen Rechtsverhältnissen ergeben, werden nach niederländischem Recht und durch das Gericht am Geschäftssitz von Light Twist entschieden,
außer in Fällen, in denen das Gesetz zwingend etwas anderes vorsieht.